Aufteilung nach WEG erfordert professionelle Unterstützung
Nach WEG aufgeteilte Immobilien, d.h. abgeteilte Wohn- oder Gewerbeeigentumseinheiten innerhalb Ihrer Immobilie, lassen sich oft leichter und zu besseren Preisen vermarkten als eine Globalimmobilie.
Zudem lassen sich auf diese Art und Weise größere Immobilien Schritt für Schritt veräußern. Dies hat zum Vorteil, dass man in Ruhe die richtigen Käufer suchen und währenddessen weiterhin die verbleibenden Mietanteile vereinnahmen kann. Auch wenn Sie den Verkauf Ihrer Immobilien derzeit nicht beabsichtigen, lohnt es sich über eine vorbereitende Aufteilung nachzudenken.
Für die rechtswirksame Aufteilung einer Immobilie in rechtlich eigenständige WEG-Eigentumseinheiten muss diese nach den Vorgaben des in Deutschland geltenden Wohneigentumsgesetzes aufgeteilt werden. Hierfür benötigen Sie unter anderem eine durchdachte Teilungserklärung, einen Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Hinzu kommt die Umwandlung des bisherigen Grundbuches in einzelne WEG-Grundbücher. Da sowohl die Teilungserklärung als auch der Aufteilungsplan für die spätere WEG-Gemeinschaft von maßgeblicher Bedeutung sind und Fehler auch nach Verkauf der WEG-Einheiten zu Regressansprüchen führen können, sollten Sie für dieses Projekt auf jeden Fall professionelle Unterstützung anfordern.
1. Einwertung der Immobilie
Lage, Umfeld, Vermarktungschancen, Bestandsaufnahme, Prüfung der Bausubstanz, Prüfung von An- und Ausbaumöglichkeiten (Flächenreserven), Vermietungsstand und Mieterstruktur
2. Finanzierung
Vermittlung von Bankdarlehen, Vorbereitung der notwendigen Finanzierungsunterlagen, umfassende Unterstützung zur Durchsetzung der geplanten Maßnahmen
3. Mieterbetreuung
Entmietung durch Auszugsvereinbarung, Zwischenumsetzung mit Modernisierungsvereinbarung, Vermittlung von Ersatzwohnraum, Verhandlung von Mieterhöhungen
4. Projektdurchführung
Projektsteuerung Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, Entwurf der Teilungserklärung (inkl. Wirtschaftskonzept, Wirtschaftsplan, Bildung Rücklage etc.), Kaufvertragsentwurf und Baubeschreibung
5. Vermarktung
Aktiver Vertrieb der zu veräußernden WEG-Einheiten (ab Projektdurchführung), Kaufvertragsabschluss/-abwicklung, Darlehensbeschaffung für Käufer, Erstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung und Grundbucheintragungen